Die Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 17. Januar 2005 beinhaltet,
Um dieser gesetzlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, erheben wir folgenden Kosteneigenanteil von Ihnen:
Erstberatung keine Kostenbeteiligung
Folgeberatungen € 20,00 pro Beratungsstunde
Empfänger von SGB Leistungen* keine Kostenbeteiligung
Kinder und Jugendliche keine Kostenbeteiligung
Anmerkung: Da es sich um keine freiwillige Leistung des Zahlenden handelt und seitens der Ehe-, Familien- und Lebensberatung eine Gegenleistung erbracht wird, ist die Ausstellung einer Spendenquittung leider nicht möglich.
* Nachweis erforderlich